Sicherheits- und Regeltest: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ipsc.de
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die Seite wurde neu angelegt: „{{TOCright}} Nachdem sich der Schütze einige Zeit lang im Verein die nötigen Kenntnisse in der Waffenhandhabung, der Sicherheitsanforderungen und Regeln sowi…“
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 41: Zeile 41:


== IPSC Ausweis ==
== IPSC Ausweis ==
[[Datei:224l.jpg|rechts]]
[[Datei:Lizenzeinkleber.jpg|rechts]]
Im Jahr 2004 ist statt der IPSC Travel Card der permanente IPSC-Lizenzeinkleber im BDS-Sportpass eingeführt worden.
Im Jahr 2004 ist statt der IPSC Travel Card der permanente IPSC-Lizenzeinkleber im BDS-Sportpass eingeführt worden.
Damit wird gewährleistet, dass jeder Matchorganisator die drei zum IPSC-Schießen unabdingbaren Nachweise auf einen Blick überprüfen kann:
Damit wird gewährleistet, dass jeder Matchorganisator die drei zum IPSC-Schießen unabdingbaren Nachweise auf einen Blick überprüfen kann:

Version vom 2. November 2020, 08:19 Uhr

Nachdem sich der Schütze einige Zeit lang im Verein die nötigen Kenntnisse in der Waffenhandhabung, der Sicherheitsanforderungen und Regeln sowie der gängigen Kommandos erworben hat, kann er sich zum Sicherheits- und Regeltest (SuRT) anmelden.

Voraussetzung, aber nicht Bedingung, ist im Allgemeinen, dass der Prüfling bereits eine eigene Waffe besitzt, mit der er sicher umgeht.

Sicherheits- und Regeltests finden in den Landesverbänden in unregelmäßigen Abständen nach Bedarf statt (siehe Terminkalender). Interessenten können sich direkt beim jeweiligen Prüfer anmelden, auch außerhalb Ihres Landesverbandes.

Bei bestandenem SuRT erhält der Schütze eine Lizenz, ähnlich wie in einigen anderen Sportarten, die ihn zur Teilnahme an Wettkämpfen und Meisterschaften berechtigt. Diese Lizenz gilt zunächst für zwei Jahre mit der Maßgabe, dass der Schütze in der Zeit mindestens an vier sanktionierten Matches teilnimmt. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass das im SuRT Gelernte sich unter Wettkampfbedingungen fest einprägt.

Kein IPSC-Sport ohne BDS-Mitgliedschaft

Vertretungsrechte dieser Sportart werden weltweit (in einer Art Franchise-Verfahren) jeweils nur an einen Verband einer Region vergeben. Die Vertretungsrechte der Region Deutschland liegen beim Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. (BDS). Im Umkehrschluss heißt das, dass andere Verbände kein IPSC-Schießen durchführen können und Nicht-BDS-Mitglieder, die ihren permanenten Wohnsitz in Deutschland haben, auch nicht über irgendeinen ausländischen Verband Mitglied der IPSC werden können. Hieraus folgt, dass der erste Schritt zur Ausübung des IPSC-Sports Beitritt zum BDS, das heißt zu einem seiner Vereine sein muss.

Das gilt insbesondere auch für Ablegung des sogenannten Sicherheits- und Regeltests (SuRT), der (auch aus versicherungsrechtlichen Gründen) nur von BDS-Mitgliedern absolviert werden kann. Am SuRT interessierte BDS-Mitglieder wenden sich wegen der Details am besten direkt an ihren zuständigen Landesverband oder die Ansprechpartner auf Landesebene (siehe unten). Die Termine finden Sie im Kalender.

IPSC-Sicherheits- und Regeltest Langwaffe ab 1.1.2006

Die Erfahrungen des vergangenen Jahres zeigen, dass es eine rege Nachfrage nach den IPSC-Langwaffen-Lizenzen gibt. Zur Wahrung des hohen IPSC-Sicherheitsstandards haben wir bisher angeboten:

  • Zusatzprüfung Langwaffe (bei vorhandener KW-Lizenz)
  • Reaktivierung fristgerecht (bis 28.3.2005) registrierter “Altlizenzen Langwaffe” nach Absolvierung eines zusätzlichen SuRT Kurzwaffe

Letzteres hat den Sinn, sicherzustellen, dass die Inhaber von Altlizenzen auch aktuelle Regelkenntnis, insbesondere im sicherheitsrelevanten Bereich, bekommen oder nachweisen.

Es hat sich nun gezeigt, dass es daneben viele IPSC-Interessenten gibt, die IPSC Langwaffe schießen möchten, aber definitiv nie an Training oder Wettkampf mit der Kurzwaffe teilnehmen werden. Für diese Gruppe bieten wir (nach einer kleinen organisatorischen Übergangszeit) ab 2006 den Erwerb der IPSC-Langwaffen-Lizenz an.

Hierzu wird der Interessent einen um die sicherheitsrelevanten Elemente des IPSC-Regelwerks erweiterten SuRT LW durchlaufen, der dem Upgrade-SuRT Langwaffe entspricht. Der reine IPSC-Langwaffe-Interessent spart so Geld und Aufwand, denn er muss nicht an einer zweitägigen Prüfungsveranstaltung oder insgesamt an zwei Prüfungen teilnehmen, um IPSC Langwaffe schießen zu können.

Die Prüfungsgebühr wird wie üblich von den jeweiligen Landesverbänden festgesetzt. Der Bundesverband schlägt aber für diesen, im Aufwand gegenüber der aktuellen Praxis erheblich reduzierten, Sicherheits- und Regeltest eine einheitliche Gebühr von maximal 35 € vor.

Achtung: Die bei bestandener Prüfung eingetragene IPSC-Lizenz berechtigt nur zur Teilnahme an IPSC-Langwaffen-Wettbewerben. Zur Erweiterung auf IPSC Kurzwaffe muss ein regulärer SuRT IPSC Kurzwaffe erfolgreich absolviert werden.

Inhaber von bereits registrierten “Altlizenzen Langwaffe”, denen bisher noch zur endgültigen Eintragung dieser Lizenz der SuRT KW fehlt, können sich ebenfalls an der neuen Lizenzprüfung (weiß) beteiligen, oder, wenn sie auch Interesse an IPSC KW haben, wie bisher gefordert, den SuRT Kurzwaffe nachholen.

Es gibt also drei Varianten des IPSC-Lizenzeinklebers:

  • Silber: Basislizenz. Berechtigt zur Teilnahme an IPSC-Kurzwaffenmatches, Berechtigt zur Teilnahme an IPSC-Kurzwaffenmatches.
  • Gelb: Upgradelizenz Langwaffe. Berechtigt zusätzlich zur Teilnahme an IPSC-Langwaffenmatches. Gilt nur zusammen mit der Basislizenz
  • Weiß: Speziallizenz Langwaffe. Berechtigt nur zur Teilnahme an IPSC-Langwaffenmatches.

Wir hoffen, mit der neuen Alternative vielen "Nur"-Langwaffenschützen den Einstieg in den IPSC-Sport zu ermöglichen, ohne den weltweit bewährten Sicherheitsstandard zu gefährden.

IPSC Ausweis

Im Jahr 2004 ist statt der IPSC Travel Card der permanente IPSC-Lizenzeinkleber im BDS-Sportpass eingeführt worden. Damit wird gewährleistet, dass jeder Matchorganisator die drei zum IPSC-Schießen unabdingbaren Nachweise auf einen Blick überprüfen kann:

  • IPSC-Lizenz und Lizenznummer (SuRT abgelegt)
  • BDS-Mitgliedschaft und Identität des Teilnehmers (Sportpass mit Lichtbild)
  • Gültiger Versicherungsnachweis (aktuelle Jahresmarke im Heft, d.h. konkret: Vorjahresmarke gilt maximal bis 31.03. des aktuellen Jahres!)

Einen Start bei IPSC-Matches ohne diesen Nachweis darf es nicht geben. Die Veranstalter sind verpflichtet, die Lizenznummern der Teilnehmer an den Bundesverband zu melden. Die IPSC hat alle Regionen darauf hingewiesen, dass Level-III- (und höhere) Matchsanktionierungen bei nachgewiesenem Start von Nicht-IPSC-Mitgliedern aberkannt werden können.

Anspruch auf einen Lizenzeinkleber (und damit eine aktuelle IPSC-Lizenz) hat

  • jeder Neu-Absolvent eines Sicherheits- und Regeltests (SuRT). In diesem Fall wird der Einkleber direkt vom Prüfer in den Sportpass eingeklebt und die Nummer und Daten des Prüflings an den Bundesverband übermittelt,
  • jeder Besitzer einer IPSC Travel Card (die seit 1998 beantragt werden musste und nach Registrierung des Lizenzinhabers vom Bundesverband ausgegeben wurde), sofern er die geforderten 4 sanktionierten Matches innerhalb der ersten 2 Jahre nach SuRT-Prüfung nachweisen kann (s. GROI-Geschäftsordnung).

Keinen Anspruch auf einen Lizenzeinkleber haben Personen, die entweder

  • niemals einen IPSC-SuRT (Kurzwaffe) abgelegt haben, oder
  • nach Absolvierung eines SuRT in der Folgezeit nie eine IPSC-Lizenz beantragt hatten,
  • Letzteres schließt solche Fälle ein, die zwar einen SuRT-Eintrag im BDS-Sportpass haben, aber deren erfolgreiche Teilnahme am SuRT dem Bundesverband (aus welchen merkwürdigen Gründen auch immer) nie bekannt gegeben wurde.

Das ist keine Schikane, sondern eine nötige Maßnahme, um den so wichtigen hohen Sicherheitsstandard beim deutschen IPSC aufrecht zu erhalten. Einmal gibt es nach unserer Kenntnis in Sportpässen Einträge von SuRTs, die nachweisbar nicht stattgefunden haben, außerdem hat das IPSC-Regelwerk sich seit Beginn unserer Erfassung zentraler Lizenznachweise (Travel Card ab 1998, Lizenzeinkleber seit 2004) mehrfach grundlegend geändert. Wir können daher nicht davon ausgehen, dass Personen ohne aktuellen Lizenznachweis die erforderlichen Sicherheits- und Regelkenntnisse besitzen.

Jeder IPSC-Schütze, der einen Lizenzeinkleber aufgrund der obigen Voraussetzungen jetzt noch beantragen möchte, muss anliegendes Anforderungsformular sorgfältig und leserlich (bitte, Computer oder maschinell!) auszufüllen und an die BDS-Geschäftsstelle (Adresse auf dem Vordruck) zu senden. Er erhält dann (nach einer angemessenen Bearbeitungszeit) den IPSC-Lizenzeinkleber per Post und klebt ihn in seinen Sportpass (unter “Eintragung offizieller Lizenzen”). Der Lizenzeinkleber ist 4-farbig, weitgehend fälschungssicher (gestanzt) und mit der IPSC-Nummer des Schützen bedruckt.

Die bisher verwendete IPSC Travel Card ist als Lizenznachweis ungültig. Einträge im Sporthandbuch über abgelegte SuRT Kurzwaffe oder Flinte ersetzen den IPSC-Lizenznachweis nicht. Sie können nicht als Lizenznachweis berücksichtigt werden.

IPSC Langwaffen-(Flinte/Büchse)Zusatzlizenz und –Einkleber

Anerkannte Absolventen eines IPSC Langwaffen-SuRT bekommen einen zusätzlichen Lizenzeinkleber für den Sportpass. Dieser wird nicht durch die Bundesgeschäftsstelle versandt, sondern ausschließlich vom Bundessportleiter nach Eingang der entsprechenden Prüfungsunterlagen von den SuRT-Prüfern erstellt und versandt. Teilnahme an Langwaffen-SuRT und Ausstellung der LW-Lizenz erfordern zwingend Vorliegen der IPSC Basis-(Kurzwaffen) Lizenz.

SuRT-Prüfungsberechtigte nach Landesverband

Landesverband 01 Berlin und Brandenburg

  • Leo Dautzenberg, E-Mail: dautzenberg[at]bdslv1.de – KW & LW (S-Nr. 1)
  • Marcus Jeschke, Tel.: 030/97992357, Mobil: 0176/61295767, E-mail: jeschke[at]ipsc.de – KW & LW (S-Nr. 51)
  • Jan Wühle, E-Mail: wuehle[at]bdslv1.de – KW & LW (S-Nr. 11)

Landesverband 02 Schleswig-Holstein und Hamburg

  • Göksel Böttcher, E-Mail: goeksel.boettcher[at]googlemail.com – KW & LW (S-Nr. 45)
  • Jürgen Tegge, Tel.: 040/6071817, E-Mail: tegge[at]ipsc.de – KW & LW (S-Nr. 2)

Landesverband 03 Niedersachsen und Bremen

  • Thomas Christes, Tel.: 0511/212233, Mobil: 0179/2068036, E-Mail: christes[at]ipsc.de – KW (S-Nr. 4)
  • Raffaele Tagliamonte, E-Mail: tagliamonte[at]t-online.de – KW (S-Nr. 33)
  • Rainer Stettnisch, E-Mail: stettnisch[at]ipsc.de – KW & LW (S-Nr. 34)

Landesverband 04 Nordrhein-Westfalen

  • Andreas Freitag, E-Mail: dvc.instruction[at]gmail.com – KW (S-Nr. 8)
  • Hubert Michels, E-Mail: h.michels.ipsc[at]gmail.com – KW (S-Nr. 52)
  • Ralph Köhler, E-Mail: r_koehler[at]gmx.de – KW & LW (S-Nr. 7)
  • Thomas Bochinski, E-Mail: dvc.promoter[at]gmail.com – KW (S-Nr. 41)

Landesverband 05 Rheinland-Pfalz

  • Patrik Nuber, Tel.: 0151/20107070, E-Mail: ipsc[at]nuber-online.de – KW & LW (S-Nr. 13)
  • Simon Tendick, Tel.: 0170/8925382, E-Mail: tendick[at]ipsc.de – LW (S-Nr. 47)
  • Thomas Bulling, E-Mail: bulli357[at]googlemail.com – KW (S-Nr. 48)

Landesverband 06 Hessen

  • Thomas Schilling, E-Mail: schilling[at]ipsc.de – KW & LW (S-Nr. 30)

Landesverband 07 Baden-Württemberg

  • Helmut Glaser, E-Mail: praesi[at]gsvbw.de – KW & LW (S-Nr. 12)
  • Michael Faber, Tel.: 07138/8146932, E-Mail: ipsc[at]gsvbw.com – KW & LW (S-Nr. 14)
  • Manfred Ergler, E-Mail: manfred[at]ergler.de – KW (S-Nr. 32)

Landesverband 08 Bayern

  • Thomas Sturm, E-Mail: ipsc.sturm[at]icloud.com – KW & LW (S-Nr. 9)
  • Dietmar Rauer, E-Mail: dietmar.rauer[at]web.de – KW (S-Nr. 10)
  • Norbert Freimüller, E-Mail: norbertfreimueller[at]web.de – KW & LW (S-Nr. 15)
  • Rudolf Barucha, E-Mail: ipsc[at]wildfire.de – KW & LW (S-Nr. 16)
  • Hans-Jörg Käsberger, Tel.: 08203/959473, E-Mail: Hans-Joerg.Kaesberger[at]gmx.de – KW & LW (S-Nr. 19)
  • Georg Gonglach, E-Mail: gonglach[at]ipsc.de – KW & LW (S-Nr. 38)
  • Alexander Henghuber, Tel.: 089/95927080, E-Mail: henghuber[at]bbs-bayern.de – KW & LW (S-Nr. 40)
  • Uwe Häussler, E-Mail: u_haeussler[at]web.de – KW & LW (S-Nr. 44)

Landesverband 09 Saarland

  • Guido Schweig, E-Mail: lw-surt-lv9[at]web.de – LW (S-Nr. 42)
  • Patrik Schmid, Tel.: 06826/7504 – KW (S-Nr. 39)
  • Rigo Woll, E-Mail: rigowoll[at]web.de – KW & LW (S-Nr. 39)
  • Jörg Luxenburger, E-Mail: luxeiq[at]aol.com – KW & LW (S-Nr. 49)

Landesverband 10 Mecklenburg-Vorpommern

  • Axel Zarmstorf, Tel.: 0176/20435735, E-Mail: axel.zarmstorf[at]bds-lv10.de – KW & LW (S-NR. 20)

Landesverband 11 Sachsen-Anhalt

Landesverband 12 Sachsen

  • Uwe Lange, E-Mail: lange[at]bdsnet.de – KW & LW (S-Nr. 46)
  • Matthias Fröhner, E-Mail: mfroehner[at]dresdner-schuetzen.de – KW (S-Nr. 25)
  • Gerd Schmidt, E-Mail: gerd.schmidt[at]pus-tortechnik.de – KW & LW (S-Nr. 26)
  • Jens Ullrich, E-Mail: lslipsc[at]bdslv12.de – KW (S-Nr. 46)

Landesverband 13 Thüringen